Im März 1997 erhielt ich auf Anfrage die Mitteilung des Bezirksamtes Steglitz, dass das Nutzungsrecht für die Grabstätte von Walter Rütt, in der ausserdem seine Frau Gertrud sowie seine Schwägerin Clara Brinkmeier beigesetzt sind, am 6. Oktober 2003 enden würde und danach eine Einebnung des Grabes erfolgen müsse. Man wies mich aber auf die Möglichkeit hin, einen Antrag auf Zuerkennung als Ehrengrabstätte zu stellen. Einen solchen richtete ich am 21. März 1999 an die Berliner Senatsverwaltung. In seiner Sitzung vom 21. August 2001 verlieh der Berliner Senat durch Beschluss Nr. 224/01 dem Grab von Walter Rütt für den Zeitraum von zunächst 20 Jahren den Status einer Ehrengrabstätte. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin wurde gebeten, für die ständige Betreuung zu sorgen. Es erfolgte eine Bepflanzung sowie die Kennzeichnung des Grabes durch Einlass einer Tonkachel vor dem eigentlichen Grabstein. Den detaillierten Lageplan finden Sie hier.